Zustellung per Boten Was unterscheidet den Zustellungsboten von andern Zustellungsarten?
Botenzustellung vs. Einschreiben
Was unterscheidet die Zustellung per Boten von anderen Zustellungsarten, wie Einschreiben? Die Zustellung per Boten ist mit einem Einwurf-Einschreiben bis auf einen wesentlichen Punkt vergleichbar. Doch genau dieser eine Punkt ist entscheidend. Er disqualifiziert nicht nur die Methode des Einschreiben per Einwurf, sondern zugleich auch das Übergabe-Einschreiben und das Einschreiben mit Rückschein von den möglichen Zustellungsarten, wenn die Zustellung tatsächlich rechtssicher sein soll:
Während die Zustellung per Boten sowohl den Nachweis über den exakten Zeitpunkt einer Zustellung, wie auch den Nachweis über den Inhalt des zugestellten Kuverts ermöglicht, wird bei einem Einwurf-Einschreiben durch den Zusteller lediglich unter genauer Datums- und Zeitangabe protokolliert, wann dieses in den Briefkasten des Empfängers geworfen wurde. Dabei handelt es sich, wenn überhaupt, nur um einen Anscheinsbeweis der Zustellung. Der Zugang des Schreibens kann im Gegensatz zur Zustellung per Boten nicht sicher bewiesen werden. Identisch verhält es sich mit dem Übergabe-Einschreiben und dem Einschreiben-Rückschein. In beiden letztgenannten Fällen kommt eine weitere Hürde hinzu: Hier wird das Kuvert nur gegen Unterschrift an den Empfänger übergeben. Ist dieser nicht anzutreffen, wird ein Benachrichtigungsschein im Briefkasten hinterlegt. Damit gilt das Dokument aber nicht als zugestellt; erst wenn der Empfänger das Schreiben bei der Post abholt und quittiert, gilt es als zugegangen.
Zustellungsbote vs. Gerichtsvollzieher
Warum nicht einfach die Zustellung rechtssicher durch einen Gerichtsvollzieher vornehmen lassen? Eine Zustellung per Boten und die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher stehen beide der Rechtssicherheit in nichts nach. Dennoch bietet die Beauftragung eines Zustellungsboten deutliche Vorteile gegenüber der eines Gerichtsvollziehers:
Während eine Zustellung per Boten einen individuellen und planbaren Zustellungsprozess ermöglicht, gilt eine Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher als unflexibel und nicht steuerbar. Eine Beauftragung eines Gerichtsvollziehers kann nur über das zuständige Amtsgericht, über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle, erfolgen. Im Gegensatz zur Zustellung per Boten mangelt es hier an der Möglichkeit, einen genauen Zustellzeitpunkt zu bestimmen. Handelt es sich um eine zeitkritische Zustellung, scheidet der Gerichtsvollzieher per se aus. Aber auch bei einer größeren Anzahl an Zustellungen in unterschiedlichen geographischen Gebieten bietet nur die Zustellung per Boten die Möglichkeit einer zentralen Disposition und Koordination aller Zustellungen. Und auch hier punktet die Zustellung per Boten: Kommt es während einer Zustellung zu Schwierigkeiten, ist bei einem Gerichtsvollzieher eine individuelle Problembehandlung nicht möglich, mit vielleicht weitreichenden Folgen: Es droht ein Fristversäumnis. Abschließend gilt es auch zu bedenken welche negativen Außenwirkungen und Reputationsrisiken die Beauftragung eines Gerichtsvollzieher mit sich bringen kann.
Fazit – Viele Vorteile sprechen für eine Zustellung per Boten
Die Zustellung per Boten bietet deutlich mehr Möglichkeiten, größere Flexibilität und höchste Standards, was die Rechtssicherheit angeht. Besonders im Arbeitsrecht gilt die Zustellung per Boten als State-of-the-Art, wenn es um die Zustellung von Kündigungen oder arbeitsrechtlichen Mitteilungen geht.