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Jobs & Karriere bei SecuTrans

Interesse an neuen beruflichen Perspektiven?

Genauso vielfältig und grenzenlos wie die Welt der Sicherheitslogistik sind auch die Jobs und Aufgaben bei SecuTrans.

Für eine erfolgreiche Mitarbeit im SecuTrans Team sollten Sie neben Ihren fachlichen Qualifikationen auch über Au­then­ti­zi­tät, ein hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Teamgeist verfügen sowie kunden- und qualitätsorientiert denken und handeln.

Integrität und Vertrauen bilden die Basis in unserer Zusammenarbeit.

Den Anspruch, den unsere Klienten an uns stellen, stellen wir an unsere Mitarbeiter.

Als Mitarbeiter im SecuTrans Team wird Ihnen das anvertraut, was für unsere Klienten von äußerstem Wert ist. Daher gehen wir in der Auswahl unserer Mitarbeiter keine Kompromisse ein.

Höchste Qualität und professionelle Sicherheit sind unser Maßstab. Dafür brauchen wir Menschen, die Sicherheit als eine Profession empfinden, über ein besonderes Sicherheitsverständnis verfügen, die mitdenken und mitmachen und die Verantwortung übernehmen.

Gesetzliche Anforderungen nach § 34 a GewO

Als etablierter Wertelogistiker, führender Anbieter für Sicherheitskurier-Dienstleistungen und als Sicherheits­unter­nehmen im Generellen sind wir allein vom Gesetzgeber an die Vorschriften des § 34 a Gewerbeordnung (GewO) gebunden.

Als Bewerber müssen Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Aus diesem Grund wird jeder Bewerber – vor Beginn einer Zusammenarbeit und Mitarbeit im SecuTrans Team – einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen.

Die Freigabe „der Wachperson“ durch die Gewerbe­aufsichts­behörde und eine gültige Bewacher-ID im Bewacher­register sind zwingende Voraus­setzungen für die Aufnahme einer Tätigkeit im SecuTrans Team mit Sicherheits- und Bewachungs­aufgaben. Dies gilt nicht für Tätigkeiten im Geschäftsfeld Botenzustellungen.Legal.

Warum gelten diese Anforderungen nicht für den Geschäftsbereich Botenzustellung.Legal ?

Im Geschäftsbereich der Botenzustellungen werden keine Tätigkeiten verrichtet, die ein gewerbsmäßiges Bewachen von Leben oder Eigentum fremder Personen umfasst. Daher bedarf es hierzu keiner besonderen Erlaubnis und die Voraussetzungen des § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) finden hier deswegen auch keine Anwendung.

Aber, ein tadelloser Leumund und eine „reine Weste“, wie man umgangssprachlich sagt, sind insbesondere auch für eine Mitarbeit im Geschäftsfeld der Botenzustellung.Legal von absoluter Wichtigkeit. Daher gilt als Grundvoraussetzung, vor Beginn einer jeden Zusammenarbeit, eine erfolgreich bestandene Sicherheitsüberprüfung.