Rechtssichere Zustellung per Boten Botenzustellung mittels Briefkasteneinwurf oder durch persönliche Zustellung
Welche Vorteile bietet die Zustellung per Boten und warum gilt sie als rechtssicher? Eine Botenzustellung bietet im Vergleich zum Einwurf-Einschreiben zwei wesentliche Vorteile: Zum einen wird bei einer Zustellung per Boten nicht nur der exakte Zeitpunkt protokolliert, wann die Zustellung erfolgt ist, sondern zudem auch der Inhalt einer Sendung. Während durch ein Einwurf-Einschreiben lediglich der Zeitpunkt des Zugangs nachgewiesen werden kann, beweist die Zustellung per Boten zudem, was genau, also welche Schriftstücke zugestellt worden sind. Daher gilt die Zustellung per Boten als rechtssicher und bietet den erforderlichen Nachweis des Zugangs beim Empfänger.
Für Preisanfragen empfehlen wir die Nutzung des Online Formulars (siehe rechte Spalte) → → →.
Bei einer Zustellung per Boten geht es nicht darum, lediglich einen Brief in einen Briefkasten zu werfen. Vielmehr geht es darum, einen rechtssicheren Prozess professionell aufzusetzen und zu durchlaufen. Unzählige Stolperfallen können den Zustellungsprozess beeinflussen und den Nachweis des fristgerechten Zugangs schnell gefährden.
Ob der Prozess professionell durchgeführt wurde, erfahren Sie als Kunde aber leider nicht direkt nach der Vollzugsmeldung ihres Dienstleisters, sondern leider erst bei der Beweisaufnahme vor Gericht.
Daher hat Qualität und Professionalität in der Zustellung per Boten ihren berechtigten Preis.
SecuTrans kalkuliert Zustellungen per Boten nach tatsächlichem Aufwand, auf Grundlage benötigter Stunden und Entfernungskilometern. Diese rechnen sich ab dem SecuTrans Stützpunkt, der dem Zustellungsort am nächsten liegt.
Gerne prüfen wir auch eine kurzfristige Verfügbarkeit für eine Botenzustellung.
Da bei SecuTrans jede einzelne Botenzustellung höchste Priorität genießt, verfahren wir in der Auftragsannahme nach dem "First Come, First Served" Prinzip. Jede von SecuTrans angenommene Zustellung per Boten wird garantiert fristgerecht ausgeführt.
Für Verfügbarkeitsprüfung bitte das Online Formular nutzen (siehe rechte Spalte) → → →.
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Eine oft vorherrschende Meinung ist, dass der Abholer nur deswegen auch gleichzeitig der Zustellungsbote sein muss, da dieser bei Abholung Kenntnis vom Inhalt des Originaldokumentes erlangen muss. Diese Einschätzung ist aber falsch. Lesen Sie warum:
Die Abholung oder die Bereitstellung der Originaldokumente haben auf die Rechtssicherheit einer Botenzustellung KEINEN Einfluss. Eine flüchtige Kenntnisnahme der Kündigungserklärung bei Abholung ist ohnehin völlig unzureichend, um Rechtssicherheit herzustellen.
Aus diesem Grund ist der Abholungs- und Bereitstellungsprozess bei SecuTrans völlig losgelöst vom Zustellungsprozess. Bei Auftragsanfrage prüft SecuTrans die beste Vorgehensweise vor dem Hintergrund einer garantierten Rechtssicherheit der Zustellung per Boten.
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Folgende Informationen werden für eine Preisanfrage benötigt:
- Um welche Art von Zustellung handelt es sich?
(z.B. Arbeitnehmerkündigung, Mietvertragskündigung, etc.) - Zustelladresse (mind. Land/Postleitzahl/Ort/Strasse (ohne Haus Nr.))
- Abholadresse (Wo befindet sich das Original des Dokuments aktuell?)
- Wann steht das Zustelldokument (frühestens) zur Abholung bereit?
- Wann ist die Zustellung gewünscht?
- Bis wann muss die Zustellung erfolgt sein (Datum) damit die Frist gewahrt wird? (Fristablauf)
Rechtssichere Zustellung per Boten durch SecuTrans als Botendienst
SecuTrans bietet die rechtssichere Zustellung per Boten mittels eines zertifizierten Zustellungsprozesses, der über viele Jahre stetig weiter ausgereift ist. Ganz gleich, ob eine Kündigung oder eine andere Willenserklärung zugestellt werden muss, SecuTrans besitzt im Bereich der Botenzustellungen höchste Fach- und Methodenkompetenzen. Leistungsangebote für rechtssichere Zustellungen per Boten bietet SecuTrans auf lokaler Ebene, bundesweit, aber auch grenzüberschreitend im Ausland an.
Durch die rechtssichere Zustellung per Boten kann der Zustellzeitpunkt, also der Zeitpunkt des Zugangs beim Empfänger, bewiesen werden. Vertragliche oder rechtliche Fristen (z.B. Verjährungsfrist, Kündigungsfrist, etc.) werden somit gewahrt und der Zugang kann später nicht durch Schutzbehauptungen angefochten werden. Der Nachweis des Zugangs, z.B. einer Kündigung, basiert auf einer beweissicheren Protokollierung und bei einem Einwurf in den Briefkasten des Empfängers zusätzlich durch bildliche Dokumentierung des Vorganges. Das Zustellungsprotokoll und der Bildbericht dienen als Nachweise und Beweise vor Gericht (vgl. §§ 416, 440 ZPO). Der Zustellungsbote steht zudem, jederzeit als Zeuge zur Verfügung.
Was unterscheidet SecuTrans von herkömmlichen Boten- und Kurierdiensten?
- Langjährige Erfahrungen bei Polizei und in der Aufklärung von Wirtschaftskriminalität
- Höchste Fach- und Methodenkompetenz auf dem Fachgebiet der rechtssicheren Zustellung
- Rechtskonformer Zustellungsprozess, nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert
- Gerichtsverwertbare Beweiskette gewährleistet die Rechtssicherheit der Zustellung
- Detaillierte Zustellungs-Protokollierung und Bilddokumentation (bei Briefkasteneinwurf)
- Rechtssicherheit durch Nachweisbarkeit des Inhalts der Kündigung/Willenserklärung
- Datenschutz konforme Zustellung und Handhabung gemäß DS-GVO und BDSG
Wie funktioniert die rechtssichere Zustellung per Boten?
Die zwei folgenden Zustellungsweisen, veranschaulicht am Beispiel einer Kündigung, sind möglich:Botenzustellung durch Einwurf in den Briefkasten
Entgegen der allgemeinen Meinung, ist bei einer rechtssicheren Zustellung per Boten eben nicht die persönliche Zustellung das Mittel der ersten Wahl. Vielmehr ist die Zustellung per Einwurf die favorisierte Form der Botenzustellung. Bei einer rechtssicheren Zustellung per Boten durch Briefkasteneinwurf spricht man von einer s.g. Ersatzzustellung (vgl. §§ 178, 180 ZPO). Führende Anwaltskanzleien im Arbeitsrecht empfehlen diese Methode. Dabei ist es für die Rechtssicherheit völlig irrelevant, ob der Kündigungsempfänger anwesend oder abwesend ist oder sich möglicherweise sogar im Urlaub oder im Ausland befindet. Durch den Einwurf gelangt die Kündigungserklärung in den "Machtbereich des Empfängers" und ist damit diesem rechtssicher und fristwahrend zugegangen.
Persönliche Zustellung an den Kündigungsempfänger
Eine persönliche Zustellung ist eine Botenzustellung gegen Empfangsbekenntnis (vgl. 174 ZPO). Diese Form der rechtssicheren Zustellung per Boten setzt, im Gegensatz zur Zustellung per Briefkasten Einwurf, die Mitwirkung des Kündigungs- und Zustellungsempfängers voraus. Nach Identitätsüberprüfung wird hierbei die Kündigungserklärung persönlich an den Kündigungsempfänger gegen Unterschrift übergeben. Diese Zustellungsart birgt aber auch diverse Risiken. Zum Beispiel könnte der Kündigungsempfänger zu einem späteren Zeitpunkt versuchen, durch frei erfundene Schutzbehauptungen, die Rechtswirksamkeit der Zustellung anzufechten.
Preisindikation und Verfügbarkeitsprüfung
Für eine Preisindikation (Angebot) und die Verfügbarkeitsprüfung für eine oder mehrere rechtssichere Zustellungen per Boten, nutzen Sie bitte das Formular in der rechten Spalte oder Sie senden eine E-Mail an