Jedes Schließfach im Wertschutzdepot befindet sich in einem hoch gesicherten Tresorraum und darüber hinaus, zusätzlich in einem eigenen Wertschutztresor.
Jedes Wertschutzdepot Schließfach genießt also doppelten Schutz. Ein Zugriff darauf ist nur dann möglich, wenn der Wertschutztresor zusätzlich geöffnet wird. Dieser ist ebenso ebenso wie der Tresorraum mittels modernster Einbruch- und Gefahrenmeldetechnik auf höchstem Sicherheitsniveau, dem einer Bank, vor jedem unbefugten Zugriff gesichert.
Ein privater Tresor im Eigenheim hat den Vorteil, des schnellen Zugriffs auf dessen Inhalt. Ein Tresor im Eigenheim eignet sich für Wertsachen von niedrigem Wert oder aber für Schmuck und Uhren, die Zuhause aufbewahrt werden sollen, weil sie ständig genutzt und getragen werden.
Ein Tresor im Eigenheim hat aber immer einen entscheidenden Nachteil: Im Falle eines Raubüberfalls könnten Sie dazu gezwungen werden, den Tresor zu öffnen und würden damit alle darin befindlichen Wertsachen, Dokumente und Urkunden verlieren.
Daher sollten hohe Werte, oder wichtige Dokumente, auf die man nur bei Bedarf Zugriff haben muss, in ein besonders gesichertes Schließfach im Wertschutzdepot ausgelagert werden.
Banken bieten Bankschließfächer seit Gedenken an. Das Schließfachgeschäft läuft in der Regel einfach parallel zum normalen Bankengeschäft, ohne großen zusätzlichen Aufwand. Zudem vermieten Banken Schließfächer meist nur an Bestandskunden, die auch andere Dienste der Bank in Anspruch nehmen.
Das Wertschutzdepot ist ein eigenständiger Wirtschaftsbereich des renommierten Werttransporteurs SecuTrans. Wie jedes Wirtschaftsunternehmen müssen Aufwand grundsätzlich immer im Verhältnis zu den Einnahmen stehen.
Das Preisniveau des Wertschutzdepots liegt im Branchenvergleich im Durchschnitt, verglichen mit anderen Anbietern bankenunabhängiger Schließfächer in Ballungszentren.
Für Wertschutzdepot Kunden erschließt sich ein besonderer Mehrwert aus dem exklusiven Leistungsangebot samt Zusatzleistungen, die das Wertschutzdepot seinen Kunden bereitstellt sowie aus der eigentlich branchenunüblichen Flexibilität, wenn es um den Zugang zu Schließfächern und zu eingelagerten Werten geht.
Das Wertschutzdepot ist vollständig autark und unabhängig des deutschen Bankensystems.
Das Wertschutzdepot unterliegt keinen Meldepflichten oder sonstigen behördlichen Auflagen. Behörden haben keinen Zugang zu Kundendaten des Wertschutzdepots.
Schließfächer des Wertschutzdepots sind bankenunabhängig und dementsprechend von den nachfolgenden Themen nicht betroffen:
In Deutschland gibt es eine "zentrale Informationsgewalt für den Kontenabruf", der seit April 2003 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegt. Die BaFin gibt die Daten in gesetzlich geregelten Fällen an die auskunftssuchende Behörde weiter. Seit April 2005 führt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Anfragen für die Finanzbehörden und bestimmte andere Behörden durch.
Außer den Finanzbehörden und in manchen Fällen auch Gemeinden, dürfen noch weitere Behörden einen Kontenabruf starten, beispielsweise:
Bankschließfächer sind in der Regel im System der Banken mit einem bestehenden Konto, einem Spar- oder Girokonto verknüpft. Auch wenn Banken in Unkenntnis der Schließfachinhalte sind, die Existenz eines Schließfaches würde im Falle eines Kontoabrufs durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in jedem Fall mitgeteilt. Dieser Abruf erfolgt im Falle automatisiert und ohne des Erfordernisses eines richterlichen Beschlusses.
Auch im Falle einer Kontopfändung ist ein Bankschließfach grundsätzlich mitbetroffen.
Durch weiterführende Maßnahmen können Behörden damit auch auf den Inhalt von Bankschließfächer zugreifen, indem diese die Zwangsöffnung erwirken.
Wie der Fall Griechenland unter Beweis gestellt hat, wenn es zu krisenhaften Zuständen oder zu einem Zusammenbruch des Wirtschafts- oder Währungssystems kommt, greifen Staaten zu drastischen Mitteln. Im Jahr 2015 wurden griechische Banken zwangsgeschlossen und die Verfügbarkeit von Bargeld an Geldautomaten drastisch eingeschränkt.
Von solchen Zwangsmaßnahmen bei Banken sind Bankschließfächer gleichermaßen betroffen, wie auch Bankkonten. Der Zugriff auf in Bankschließfächer gelagerten Vermögenswerte ist dann zwangsweise eingeschränkt oder sogar unmöglich.
Kenntnis vom Inhalt Ihres Schließfaches haben nur Sie, als der Schließfachinhaber*in. Das Wertschutzdepot und dessen Mitarbeiter haben keinen Zugriff auf Ihr Schließfach und demzufolge auch keine Kenntnis vom Inhalt.
Grundsätzlich kann niemand ein Schließfach im Wertschutzdepot öffnen, ohne Einwilligung dessen Besitzers. Mit Ausnahme eines richterlichen Beschlusses oder in besonderen Fällen durch behördliche Anordnung. Dann kann das Schließfach auch gegen Ihren Willen geöffnet werden.
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SecuTrans zählt zu den führenden Anbietern für Sicherheitstransporte und Werttransporte in der D-A-CH-Region, Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Als etablierter Werttransporteur besitzt SecuTrans alle erforderlichen Betriebsbewilligungen Schweizer Kantonspolizeien. Damit ist SecuTrans bemächtigt, Sicherheitsdienstleistungen in der Schweiz zu erbringen, insbesondere Sicherheits- und Werttransporte.
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