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Werttransport ab Zürich, Abholungen bei der GTZ Gold Treuhand AG
(z.B. bei Depotauflösung oder Kündigung des Edelmetall-Aufbauplanes)

SecuTrans bietet den sicheren Transport von Anlagegold, wie z.B. Goldbarren, aus Edelmetall-Aufbauplänen der GTZ Gold Treuhand AG in Zürich (Schweiz), mit sicherer Verbringung des Goldes nach Deutschland, im Rahmen von Sammeltransporten.

SecuTrans: Etablierter deutscher Werttransporteur mit Schweizer Bewilligungen

SecuTrans zählt zu den führenden Anbietern für verdeckte Werttransporte in der DACH-Region (Deutschland, Österreich und der Schweiz). Wir verfügen über polizeiliche Zulassungen in der Schweiz (Bewilligungen Schweizer Kantonspolizeien) als Sicherheits- und Werttransporteur und sind legitimiert für die Durchführung von Werttransporten innerhalb der Schweiz und grenzüberschreitend aus der Schweiz heraus in die EU, zum Beispiel nach Deutschland.

Auflösung eines Edelmetall-Sparplans oder eines Depots bei der GTZ Gold Treuhand AG:
Wie das Anlagegold sicher nach Deutschland verbringen?

Soll ein bestehender Edelmetall-Sparplan bei der GTZ Gold Treuhand AG in Zürich (Schweiz) gekündigt und aufgelöst werden, stehen Sparer oft vor der Frage, wie das angesparte Gold, meist Goldbarren, in der Schweiz abholen und dieses über die Grenze zur EU nach Deutschland verbringen?

Dabei sehen sich Sparer oft mit erheblichen Risiken sowie bei Grenzübertritt, z.B. von der Schweiz nach Deutschland, mit allen Zollformalitäten und Zollabwicklungen konfrontiert.

SecuTrans unterstützt Sie als Sparer bei der Auflösung von Edelmetall-Ansparplänen, das angesparte Gold (Goldbarren) sicher aus dem Schweizer Zürich nach Deutschland zu verbringen. Im hauseigenen SecuTrans Wertschutzdepot in München wird das Gold zwischengelagert, bis es zum Eigentümer weitertransportiert oder von diesem in München abgeholt wird.

Transport- und Valorenversicherung: Ihr Gold ist bei SecuTrans vollumfänglich versichert!

Transportrisiken im Werttransport von Zürich nach Deutschland versichert SecuTrans durch eine namhafte deutsche Transportversicherung nach deutschem Recht. Es handelt sich hierbei um eine Valorenversicherung mit Allgefahrendeckung, die nicht nur einfache Transportrisiken miteinschließt. Ihr Gold ist insbesondere auch gegen besondere Risiken, wie Verlust durch kriminelle Handlungen, zum Beispiel bei Diebstahl oder Raub, versichert. Es gelten grundsätzlich die aktuellen Versicherungsbestimmungen. Wir beraten Sie gerne.

Zollabwicklung für Anlagegold (Goldbarren oder Goldmünzen) inklusive

Sie können sich entspannt Zuhause zurücklehnen. Alle notwendigen Zollformalitäten, wie z.B. die Erstellung der Ausfuhr- und der Einfuhranmeldung, einer Barmittelmeldung sowie das Durchlaufen des gesamten Zollprozesses am Grenzübergang Schweiz/Deutschland erfolgt vollständig durch die Zollexperten von SecuTrans und unsere Sicherheitskuriere.

Versierte Sicherheitskuriere im Einsatz für Sie zwischen Zürich (Schweiz) und Deutschland

SecuTrans Sicherheitskuriere sind mehrfach sicherheitsüberprüft. Sie unterliegen einer stetigen Überprüfung der deutschen Sicherheitsbehörden, der Schweizer Polizei, der Polizei des Fürstentums Liechtenstein. sowie einer Bezirkshauptmannschaft (BH) der Republik Österreich.

SecuTrans Sicherheitskuriere besitzen langjährige Erfahrungen im verdeckten Werttransport und in der privaten Sicherheit, teils auch im Polizeidienst und im Dienst in Spezialeinheiten. SecuTrans Sicherheitskuriere verfügen über weitreichende waffenrechtliche Erlaubnisse (Waffenschein) für Deutschland, Österreich, die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein sowie für Luxemburg. Dadurch ist SecuTrans ermächtigt, verdeckte Werttransporte bewaffnet grenzüberschreitend durchzuführen.

Kündigung zustellen per Bote mit Zugangsnachweis

Kündigungserklärung zustellen durch Botendienst – Kündigung rechtssicher zustellen.

Eine Kündigung zustellen im Arbeitsrecht kann nur dann zielführend sein, wenn mit der Zustellung Rechtssicherheit geschaffen wird. Daher ist eine Zustellung weder per Einwurfeinschreiben noch per Einschreiben-Rückschein ratsam, da bei beiden Methoden die Zustellung vom Kündigungsempfänger angefochten werden kann.

Das liegt daran, dass mit einem Einschreiben der Deutschen Post man lediglich den Zugang eines Briefkuverts, nicht aber dessen Inhalt nachweisen kann. Führende Fachanwälte, insbesondere im Arbeitsrecht, warnen aufgrund einschlägiger Rechtsprechungen davor, Kündigungen auf dem herkömmlichen Postweg zu versenden und diese unsicher ihrer Rechtswirksamkeit zuzustellen.

Kündigung zustellen per Bote schafft Rechtssicherheit

Die empfohlene Vorgehensweise um Kündigungen zuzustellen ist die der rechtssicheren Zustellung der Kündigung per Bote. Eine professionelle Botenzustellung versetzt den Absender in die Lage, nicht nur den Nachweis erbringen zu können, dass ein Kuvert zugestellt wurde; vielmehr kann mit einer Zustellung per Bote auch der Inhalt des Kuverts, in diesem Fall also das Kündigungsschreiben selbst unter Beweis gestellt werden, was dieser Form der Zustellung Rechtssicherheit gibt.

Weitere Informationen und Preisangebot für eine Botenzustellung

Weitere Informationen rund um das Thema "Kündigung zustellen" finden Sie auf dieser Internetseite (siehe Verlinkungen unten).

Gerne können Sie sich auch ein unverbindliches Angebot durch Botenzustellung.Legal (SecuTrans) erstellen lassen. SecuTrans zählt zu den führenden Anbietern für Kündigung zustellen per Bote.

100 % Erfolgsquote und fundierte Erfahrungen aus tausenden von Zustellungen sprechen hier für sich. 

Einwurf per Bote –
Zustellung von Kündigungserklärungen durch Botendienst

Der Einwurf per Bote einer Kündigungserklärung beim Kündigungsempfänger ist wohl nach aktueller Rechtslage in Deutschland eine der sichersten Zustellungsformen. Der Einwurf per Bote ermöglicht es der kündigenden Partei, den Zugang der Kündigung beim Empfänger jederzeit gerichtsverwertbar unter Beweis stellen zu können.

Auswirkung des Zustellungsprozesses auf die Rechtswirksamkeit des Einwurfes per Bote

Für die Rechtswirksamkeit der Zustellung (Einwurf per Bote) muss jedoch ein juristisch unangreifbarer Zustellungsprozess durchlaufen werden, der in seiner gesamten Komplexität dem einfachen Einwurf eines Briefes in einen Briefkasten bei weitem übersteigt. Dieser Zustellungsprozess sowie die dahinter gelagerte Beweiskette ist entscheidend, ob der Einwurf per Bote im Briefkasten des Kündigungsempfängers vor Gericht einem späteren Beweisantrag standhält oder nicht. Also um es kurz zu sagen, ob der Zugang der Kündigung im "Machtbereich des Kündigungsempfängers" rechtssicher erfolgt ist oder ob die Zustellung mittels Einwurf per Bote in den Briefkasten bei Gericht "hinten runter kippt".

Rechtsgrundlage für Einwurf per Bote in den Hausbriefkasten

Kündigungen, wie auch andere ähnliche Dokumente, sind rechtlich gesehen Willens­er­klärungen. Unter Abwesenden werden solche Willens­er­klä­rungen nach § 130 Abs. 1 S. 1 BGB in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugehen. 

Für die Art der Zustellung durch Einwurf per Bote existiert bereits seit langem eine feste Recht­spre­chung. Eine Willens­er­klä­rung gilt dann als zugegangen, wenn sie in verkehrs­üb­licher Weise in die tatsäch­liche Verfü­gungs­gewalt (Machtbereich) des Empfängers gelangt ist und für den Kündigungsempfänger unter gewöhn­lichen Verhält­nissen die Möglichkeit besteht, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen. Ein Brief­kasten zählt dabei zu den vom Empfänger vorge­haltenen Empfangs­ein­rich­tungen. Somit stellt der Einwurf per Bote eine legitime Zustellungsform dar. Ob die Möglichkeit der Kennt­nis­nahme durch den Empfänger bestand, ist nach den „gewöhn­lichen Verhält­nissen“ und den „Gepflo­gen­heiten des Verkehrs“ zu beurteilen. So bewirkt der Einwurf per Bote in einen Brief­kasten den Zugang sobald nach der Verkehrs­an­schauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist. Dabei ist nicht auf die indivi­du­ellen Verhält­nisse des Empfängers abzustellen, sondern im Interesse der Rechts­si­cherheit zu genera­li­sieren, schreibt Dr. Nicolai Besgen, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Meyer-Köring.

Sie interessieren sich für eine Zustellung durch Einwurf per Bote?

Unten finden Sie weitere Links zu diesem Thema. Sie können sich auf dieser Internetseite umfangreich informieren.

Eine Anfrage senden Sie am besten per Formular (siehe rechte Spalte). Für Fragen können Sie uns jederzeit auch telefonisch oder via E-Mail kontaktieren.

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrages ist freibleibend und erfolgt ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Insbesondere stellt dieser Beitrag keine Rechtsberatung dar oder erfüllt einen solchen Charakter. Für die Rechtswirksamkeit der hier gemachten Aussagen wird empfohlen, einen Anwalt des Vertrauens im jeweiligen juristischen Fachgebiet zu konsultieren. 

Zugang einer Kündigung im Arbeitsrecht

Eine Kündigung im Arbeitsrecht stellt Arbeitgeber oftmals vor Herausforderungen, wenn die Kündigungserklärung nicht persönlich an den Kündigungsempfänger übergeben werden kann oder soll. Der rechtzeitige Zugang der Kündigung muss im Streitfall von demjenigen nachgewiesen werden, der die Kündigung ausgesprochen hat.

Was müssen Arbeitgeber bei der Zustellung einer Kündigung im Arbeitsrecht beachten?

1. Fristen im Arbeitsrecht beim Ausspruch einer Kündigung

Jeder Arbeitsvertrag kann nur wirksam gekündigt werden, durch das beachten und einhalten der Kündigungsfrist. Kündigungsfristen gelten für Arbeitnehmer gleichermaßen wie für Arbeitgeber. Sie können unterschiedlich lang sein und richten sich u.a. nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Der Zugang der Kündigung bildet die Grundlage für die richtige Berechnung der jeweiligen Kündigungsfrist einer Kündigung im Arbeitsrecht. Der Zeitpunkt des Zugangs ist somit entscheidend, zu welchem Datum der Arbeitsvertrag tatsächlich als gekündigt, also als aufgelöst gilt.

2. Zugang der Kündigungserklärung

Eine Kündigung ist grundsätzlich erst mit Ablauf der Kündigungsfrist wirksam. Für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Kündigungszugangs besonders wichtig. Das ist der Zeitpunkt, an dem die Kündigungserklärung dem Kündigungsempfänger wirksam zugestellt worden ist. 

Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer durch Übergabe der Kündigung am Arbeitsplatz, dann geht die Kündigung dem Kündigungsempfänger zum Zeitpunkt, d.h. an dem Tag zu, an dem die Übergabe stattfindet.

Schwieriger ist die Ermittlung des Zugangs, wenn die Zustellung der Kündigung durch einen Boten erfolgt. Der Zugang mittels einer Botenzustellung ist nur dann gewährleistet, wenn der vom Botendienst angewandte Zustellungsprozess rechtskonform durchlaufen wird und der Zustellungsbote den Vorgang - rechtlich betrachtet - korrekt durchführt.

Erfolgt ein Zugang der Kündigung unter Abwesenden (vgl. § 130 BGB), dann gilt die Kündigung nicht zwingend erst dann als wirksam zugestellt, wenn der Empfänger von ihr Kenntnis erlangt, also etwa seine Post öffnet und das Kündigungsschreiben liest. Vielmehr gilt der Zugang einer Kündigung unter Abwesenden auch bereits dann als erfolgt, wenn die Kündigung in den „Machtbereich“ des Empfängers gelangt ist und man unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme des Empfängers rechnen kann.

Die Wirksamkeit des Zugangs einer Kündigung zur Wahrung der Kündigungsfrist ist ggf. aber von verschiedenen Faktoren abhängig. Führende Anwaltskanzleien im Arbeitsrecht sprechen von einer Zeitmarke zwischen 10 und 12 Uhr vormittags, damit der Zugang der Kündigung zum Tag der Zustellung als rechtssicher gilt. Früher wurde grundsätzlich angenommen, dass der Einwurf eines Kündigungsschreibens in den Briefkasten nach 17:00 Uhr in der Regel eine Zustellung erst am Folgetag bewirkt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit Urteil vom 22.08.2019 (Az. 2 AZR 111/19) und im Hinblick auf die modernen Arbeitszeiten und Arbeitsmodelle (z.B. Home-Office, Teilzeit), dass anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls geprüft werden muss, ob der Zugang der Kündigung bei einer Zustellung nach 17 Uhr mit Wirkung zu diesem Tag noch erfolgt ist.

Da eine Einzelfallprüfung meist nur vor Gericht erfolgen kann und der Zeitpunkt des Zugangs von elementarer Bedeutung für die Wahrung der Kündigungsfrist ist, sollte auf eine frühzeitige Zustellung der Kündigungserklärung am Zustellungstag geachtet werden. 

3. Problemfälle und Nachweis des Zugangs

Fristbeginn

Der Fristbeginn einer Kündigung im Arbeitsrecht ist der wirksame Zugang der Kündigungserklärung beim Kündigungsempfänger. Der Anfangspunkt der Fristberechnung ist demnach der Zeitpunkt des Kündigungszugang. Dieser Zeitpunkt ist oft besonders umstritten und Gegenstand von Kündigungsschutzklagen. Im Streitfall muss der rechtzeitige Zugang der Kündigung von der Partei nachgewiesen werden, die die Kündigung ausgesprochen hat.

Einfacher Brief

Erfolgt die Zustellung einer Kündigung etwa durch einen einfachen Brief auf dem Postweg, dann trägt der Absender der Kündigung (hier: der Arbeitgeber) das Risiko eines möglichen Verlustes des Briefes oder dass dieser zu spät dem Empfänger zugeht. Stellt der Kündigungsempfänger (hier: der Arbeitnehmer) später eine Schutzbehauptung auf, er habe die Kündigung schlichtweg nicht erhalten, ist es in diesem Fall für den Arbeitgeber unmöglich, das Gegenteil zu beweisen.

Einschreiben mit Rückschein

Entscheidet sich die kündigende Partei (hier der Arbeitgeber) das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, gilt der Zugang des Kündigungsschreibens durch den Einwurf des Rückscheins nicht als erfolgt, wenn der Postbote den Empfänger nicht antrifft. Durch den Einwurf des Rückscheins gerät nur dieser, nicht aber das Kündigungsschreiben selbst in den Machtbereich des Empfängers. Wird der eingeschriebene Brief später nicht bei der Post abgeholt, ist die Kündigung nicht wirksam zugegangen.

Einwurf-Einschreiben

Wird das Kündigungsschreiben per Einwurf-Einschreiben versandt, dann kann der Arbeitgeber zwar nachweisen, wann der Einwurf des Kuverts beim Kündigungsempfänger erfolgt ist, nicht jedoch welchen Inhalt das Kuvert zum Zeitpunkt des Einwurfes besaß. Behauptet der Empfänger später, im Kuvert hätte sich ein ganz anderer Inhalt, also kein Kündigungsschreiben befunden, ist es in diesem Fall für den Arbeitgeber nicht möglich, das Gegenteil zu beweisen.

Zustellungsprozess bei der Botenzustellung

Der Zustellungsprozess bei einer Botenzustellung ist weit mehr komplex, als es äußerlich einem Betrachter erscheint. Denn es gilt nicht nur einen Brief in einen Briefkasten zu werfen. Vielmehr muss gewährleistet werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit der gerichtsverwertbare Nachweis erbracht werden kann, wann, was, wie und wo (oder an wen) zugestellt wurde. Das "wann" ist der Zugangszeitpunkt, das "was" steht für den Inhalt des Kuverts, das "wie" für die Zustellungsmethode und das "wo" für den Zustellungsort, bzw. eben an wen das Kündigungsschreiben zugestellt wurde.

Der Zustellungsprozess ist von höchster juristischer Relevanz. Kippt die Beweiskette durch einen Fehler des Boten, gilt der Zugang der Kündigung beim Kündigungsempfänger als nicht erfolgt, mit weitreichenden Folgen. Dann gilt der Arbeitsvertrag als nicht gekündigt. Die Zahlungsverpflichtungen (des Arbeitgebers) bestehen also weiter fort. Wird die Nichtwirksamkeit der Kündigung z.B. erst bei einer Kündigungsschutzklage Monate später durch ein Arbeitsgericht festgestellt, können sich die Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers zu einem beträchtlichen Schaden summieren.

Fazit

Der Arbeitgeber muss bei der Kündigung eines Arbeitnehmers damit rechnen, dass der Kündigungsempfänger den Zugang der Kündigung bestreitet.

  • Der wirksame Zugang einer Kündigungserklärung bildet die alles entscheidende Grundlage für die Wirksamkeit der Kündigungserklärung zum Fristablauf.
  • Die Beweislast vor Gericht trifft immer die Partei, die die Kündigung ausgesprochen hat, in diesem Fall den Arbeitgeber.
  • Ohne den Inhalt des Briefumschlags beweisen zu können, kann eine Schutzbehauptung des Kündigungsempfängers, ein Kündigungsschreiben nie erhalten zu haben, nicht widerlegt werden.
  • Das Versenden von Kündigungserklärungen auf dem herkömmlichen Postweg ist ungeeignet und birgt erhebliche Risiken.
  • Die Wahl eines Botendienstes oder eines Kurierdienstes sollte sorgfältig getroffen werden, da die Qualität des Zustellungsprozesses von erheblicher Bedeutung für die Rechtswirksamkeit des Zugangs der Kündigungserklärung und damit für die Wirksamkeit der Kündigung selbst ist. 
Über Botenzustellung.Legal und SecuTrans

Botenzustellung.Legal ist ein spezialisiertes Leistungsangebot des Sicherheitskurierdienstes SecuTrans. SecuTrans zählt zu den führenden Qualitätsanbietern von Botenzustellungen und bietet individuelle Lösungen für rechtssichere Zustellungen per Boten nach deutschem Recht - bundesweit, grenzüberschreitend und international. Dabei ist SecuTrans auch Projektdienstleister in Betriebsübergangsprozessen und anderen arbeitsrechtlichen Vorgängen sowie Partner für Rechtsanwälte und Law-Firms.

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrages ist freibleibend und erfolgt ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Insbesondere stellt dieser Beitrag keine Rechtsberatung dar oder erfüllt einen solchen Charakter. Für die Rechtswirksamkeit der hier gemachten Aussagen wird empfohlen, einen Anwalt des Vertrauens im Fachgebiet Arbeitsrecht zu konsultieren. 

Sicherer Transport von Gold und Goldbarren
als versicherter Werttransport, diskret in zivil

Der sichere Transport von Gold und Goldbarren ist ebenso wie eine sichere Aufbewahrung in Krisenzeiten, wie derzeit in der Coronakrise (COVID-19), besonders wichtig. Beides kann aber schnell zur weit größeren Herausforderung werden. Dies insbesondere dann, wenn zur aktuellen Coronakrise die prognostizierte Rezession zur Realität werden sollte.

Aufbewahrung in, vom Bankensystem unabhängigen Wertlagern 

Anleger und Eigentümer derartiger Vermögenswerte sind gut beraten, Edelmetalle, wie Gold und Goldbarren, in Zeiten wie diesen, außerhalb des deutschen Bankensystems aufzubewahren. Nur so sind diese Vermögenswerte auch im Falle einer drohenden Finanzkrise und im Fall eines Banken Shut-Downs sicher, und für den Eigentümer auch weiterhin zugänglich.

Goldbarren und Wertsachen sicher umziehen

In der aktuellen Phase der krisenhaften Entwicklung ist schnelles Handeln gefordert. 

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Sicherheitsmaßnahmen im Rechenzentrum Umzug

Sicherheitsmaßnahmen werden je nach Anforderungen und Risk Assessment individuell in ein Rechenzentrums-Umzug Projekt implementiert.

SecuTrans verfügt über langjährige und weitreichende Erfahrungen auf diesem Gebiet und nimmt bei einem Rechenzentrum Umzug, im Hinblick auf die Sicherheitslogistik, immer auch eine beratende Funktion ein.

  • Im Rechenzentrums-Umzug schützen Spezialransportbehältnisse Daten wie auch Datenträger vor physischen Beschädigungen und verhindern statische Aufladungen, die zu Datenverlust führen können.
  • Die Transportbehältnisse werden bei SecuTrans obligatorisch gegen Manipulation versiegelt oder verplombt. Dadurch wird der Gefahr eines unkontrollierten Informations- und Datenabflusses wirkungsvoll begegnet.
  • Unterschiedliche Transportrouten, die zeitgleich bedient werden, finden immer dann Anwendung, wenn mögliche Zeitrisiken während der physischen Datentransporte im Rechenzentrums-Umzug weiter reduziert, und die Sicherheit zusätzlich erhöht werden soll.
  • Einzeltransporte und Direktfahrten sind aus Sicherheitsgründen bei einem Rechenzentrums-Umzug obligatorisch, wohingegen Beiladungen jeder Art auszuschließen sind.
  • Die bewaffnete Transportdurchführung der Datentransporte ist im Rechenzentrum Umzug jederzeit möglich.
Transportmittel im Rechenzentrum Umzug

Im Rechenzentrum Umzug stehen die unterschiedlichsten Transportmittel für die Druchführung der physischen Datentransporte zur Verfügung, die ja nach Anforderung zum Einsatz gebracht werden, wie zum Beispiel

  • Personenkraftwagen (PKW)
  • Transporter (Sprinter, Crafter, T5)
  • Lastkraftwagen (LKW)
  • Helicopter (Heli)
  • Linienflugzeug
  • Privatjet

SecuTrans plant und koordiniert im Rechenzentrum Umzug die einzelnen Segmente der Transportkette nach den individuellen Anforderungen.

Spezialtransportbehältnisse für Datenträger

Im Rechenzentrum Umzug kommen Spezialtransportbehältnisse zum Einsatz die je nach Typ verschiedene Eigenschaften aufweisen und Anforderungen entsprechen, wie zum Beispiel der

  • Anforderungen der Air Transportation Association (ATA) nach Spezifikation 300, Kategorie I
  • Zertifizierungen nach den europäischen Standards EN60529:1991 sowie IEC60529:1989
  • Ingressionsschutz nach europäischen Standard EN60529 / Internationaler Standard IEC
  • Wasser- und Staubdichtigkeit
  • Automatisches Druckausgleichventil, dass das Eindringen von Feuchtigkeit verhindert
  • Extreme Belastbarkeit 

Spezielle Innenausstattungen aus Schaumstoffen, die antistatische oder leitfähige Charaktereigenschaften aufweisen, sind im Rechenzentrum Umzug obligatorisch.

SecuTrans fertig auf Anforderung individuelle Innenausstattungen durch Anwendung von Wasserstrahlschneidetechniken, maßgenau und an die zum Einsatz kommenden Transportbehältnisse angepasst. 

Damit werden Datenträger - aller Art - wie auch ganze Computer- oder Servereinheiten während eines Datentransportes im Rechenzentrum Umzug wirkungsvoll vor physischen Beschädigungen geschützt. 

SecuTrans Kernkompetenz: Physische Datentransporte

SecuTrans begegnet einem Rechenzentrums-Umzug Projekt mit hoher Fach- und Methodenkompetenz und gewährleistet im Rechenzentrum Umzug ein Höchstmaß an Sicherheit für die zu transportierenden Daten, gleich ob auf Datenbänder, Festplatten, NAS-Boxen oder 19" Server-Einheiten.

Eine geschlossene Logistikkette und die Transportdurchführungen im Direktransport sind einige der Grundanforderungen, die SecuTrans an die Datensicherheit im physischen Datenträgertransport stellt.

SecuTrans bietet zudem eine besondere sicherheitsadjustierte Handhabung der Datenträger, wodurch die Transportrisiken zusätzlich auf ein Minimum reduziert werden.

Individuellen Transportanforderungen im Rechenzentrum Umzug (RZ Umzug) begegnet SecuTrans mit maximaler Flexibilität und minimalen Reaktionszeiten und ermöglicht dadurch einen reibungslosen Ablauf des Rechenzentrum Umzug Projektes.

Eindeckung der Transportrisiken im Rechenzentrum Umzug

Für die Durchführung physischer Datentransporte ist im Rechenzentrum Umzug (RZ-Umzug) die Eindeckung der Transportrisiken durch eine Transportversicherung möglich. SecuTrans ist gerne bei der Eindeckung durch einen ihrer Assekuranz-Partner behilflich.

Ihre Vorteile, wenn Sie sich für SecuTrans als Sicherheitslogistik-Partner entscheiden
  • Zugelassenes Sicherheitsunternehmen nach § 34a GewO
  • Prozesse zertifiziert nach ISO 9001:2015
  • Spezialisierung auf Sicherheitstransporte und Datentransporte
  • Logistik und Sicherheit im Rechenzentrums-Umzug aus einer kompetenten Hand
  • Geschultes Sicherheitspersonal (überprüft), nach DSGVO verpflichtet
  • Hoch motivierte, zufriedene und zuverlässige Mitarbeiter durch übertarifliche Entlohnung
  • Sicherheitskurier im Datentransport ausschließlich in ziviler Kleidung
  • Zivile, ständig wechselnde Einsatzfahrzeuge, ohne Firmenaufschrift
  • Besonders sichere Spezialtransportkoffer (staub- und wasserdicht)
  • Einsatz von Sicherheitssiegel und Plomben im Datentransport
  • Zugriff auf Daten selbst für den Sicherheitskurier ausgeschlossen
  • Legitimation des Sicherheitskuriers bei Übernahme überprüfbar
  • Übergabe am Zielort nur an autorisierte Personen
  • Datenträgertransport bundesweit in ganz Deutschland, Europa und International
  • Bewaffnete Transportdurchführung auf Anforderung jederzeit möglich
  • Referenzen: Landes- und Bundesbehörden, DAX und MDAX Unternehmen, erfahren Sie mehr ...
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